Hahn & Voss begleitet Familien und Unternehmer dabei, Vermögen frühzeitig, steueroptimiert und im Sinne der eigenen Wünsche an die nächste Generation zu übergeben.
In Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Fachanwälten für Erbrecht & Immobilienrecht.
werden jährlich in Deutschland vererbt
Rhythmus, in dem Schenkungsfreibeträge neu nutzbar sind
Kosten für das Erstgespräch zur Einordnung Ihrer Situation
Wer sich erst kümmert, wenn es so weit ist, ist zu spät dran.Nachfolge lässt sich nicht rückwirkend regeln.
Die gesetzliche Erbfolge kennt keine Rücksicht auf besondere Familienkonstellationen, Unternehmensnachfolgen oder den Wunsch, Kontrolle zu behalten.
Ohne letzten Willen greift die gesetzliche Erbfolge – oft nicht das, was sich die Familie gewünscht hätte.
Banken verlangen häufig einen Erbschein, bevor Depots und Konten freigegeben werden. Das dauert oft mehrere Wochen.
Die persönlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer spät mit dem Übertragen beginnt, kann sie nur einmal nutzen und zahlt im Erbfall unnötig Steuern.
Die klassische Lösung führt bei größeren Vermögen oft zu einer doppelten steuerlichen Belastung im zweiten Erbfall.
Wir entwickeln mit Ihnen ein individuelles Konzept und stimmen es mit Steuerberater und Notar ab.
Vermögen frühzeitig übertragen und dabei die Verfügungsgewalt zu Lebzeiten behalten, statt alle Rechte sofort abzugeben.
Übertragung direkt an die Enkelgeneration, mit klar geregeltem Nachrücken der mittleren Generation.
Individuelle Absicherung für Paare ohne den gesetzlichen Ehegattenfreibetrag – rechtssicher gestaltet.
Trennung von Unternehmens- und Privatvermögen, damit Kinder abgesichert sind, ohne den Betrieb zu belasten.
Wechselseitige Absicherung als Alternative zum klassischen Berliner Testament, ohne dessen steuerliche Nachteile.
Konsequente Nutzung der Zehn-Jahres-Freibeträge und Bewertungsspielräume, etwa bei Nießbrauch-Gestaltungen.
Fünf Schritte von der ersten Einordnung bis zur langfristigen Begleitung Ihrer Nachfolgeplanung.
Ziele, Familienkonstellation und Wünsche zur Vermögensübergabe klären.
Vollständiger Überblick über Vermögen, Verbindlichkeiten und bestehende Regelungen.
Maßgeschneidertes Nachfolgekonzept inklusive Steuer- und Kostenvergleichen.
Einbindung unseres Netzwerks aus Steuerberatern und Fachanwälten für Erbrecht und Immobilienrecht.
Langfristige Begleitung, auch bei neuen Freibetragsfristen.
Die persönlichen Freibeträge bei Erbschaft- und Schenkungsteuer sind seit 2009 unverändert und gelten alle zehn Jahre neu.
| Verwandtschaftsverhältnis | Klasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetr. Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder | I | 400.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Eltern, Großeltern (bei Erbfall) | I | 100.000 € |
| Geschwister, Neffen/Nichten, Eltern (bei Schenkung) | II | 20.000 € |
| Übrige Personen, nichteheliche Partner | III | 20.000 € |
Beispielfall: 800.000 € Anlagevermögen, ein Kind, Anlagehorizont 20 Jahre bei 5 % Wertentwicklung pro Jahr.
Das Anlagevermögen wird in einer Versicherungslösung gebündelt. Die Vertragsinhaberschaft lässt sich anteilig übertragen.
Die Hälfte der Vertragsinhaberschaft (heute 400.000 €) wird innerhalb des Freibetrags an das Kind verschenkt. Der geschenkte Anteil wächst mit und gehört zu keinem Zeitpunkt zum Nachlass.
Die Verfügungsgewalt über den Vertrag bleibt zu Lebzeiten beim Schenker. Übertragen wird das Vermögen, nicht die Entscheidungshoheit.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Erbschaftsteuer im ungeplanten Erbfall | ca. 190.000 € |
| Ersparnis bei Erbschaft- und Schenkungsteuer durch frühzeitige Übertragung | ca. 168.000 € |
| Abgeltungsteuer auf die Erträge im Depot über 20 Jahre | ca. 349.000 € |
| Einkommensteuer auf die Todesfallleistung der Versicherungslösung | 0 € |
Sidney Hahn und Stefan Voß beraten Privatkunden und Unternehmer in Vermögens- und Nachfolgefragen. Die Aufgabenteilung in der GbR ist klar geregelt: Konzeptentwicklung und Netzwerk auf der einen Seite, Prüfung und Umsetzung auf der anderen.
Sidney Hahn berät seit 2019 Privatkunden und Unternehmer in Vermögens- und Vorsorgefragen, zunächst bei der Deutschen Vermögensberatung, seit 2026 als freier Finanz- und Unternehmensberater. Sein Studium der Betriebswirtschaft schloss er dual ab, berufsbegleitend folgte der MBA in Management & Leadership. Bei Hahn & Voss entwickelt er die Nachfolgekonzepte mit den Mandanten und verantwortet Netzwerk und Kooperationen.
Stefan Voß prüft jedes Nachfolgekonzept auf Zahlen, bevor es den Mandanten erreicht: Steuerlast, Freibeträge und die Liquiditätswirkung der geplanten Übertragung. Dafür arbeitet er eng mit Steuerberatern, Notaren und Fachanwälten für Erbrecht zusammen und klärt offene Rechtsfragen, bevor eine Empfehlung ausgesprochen wird. Bei Hahn & Voss verantwortet er die strukturierte Umsetzung der Konzepte, die Sidney Hahn mit den Mandanten entwickelt.
Das erste Gespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Dort klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Nicht zwingend. Häufig ist es sinnvoll, zuerst Schenkungen zu Lebzeiten zu prüfen, bevor die Regelung des restlichen Nachlasses per Testament erfolgt. Wir sprechen beides gemeinsam durch.
Für die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung binden wir bei Bedarf Ihren Steuerberater und einen Notar ein. Alternativ vermitteln wir den Kontakt zu unserem Netzwerk aus Steuerberatern und Fachanwälten, die auf Erbrecht und Immobilienrecht spezialisiert sind.
Auch unterhalb der Freibetragsgrenzen lohnt sich eine klare Regelung, um Streit zu vermeiden. Steuerliche Gestaltungen werden meist ab einem Vermögen im sechsstelligen Bereich relevant.
Wir bilden Finanzberater im Generationenmanagement aus. Das kostenlose Beratungskonzept „Das erste Mandat" und der Kursbereich der Hahn & Voss Akademie stehen unter eigenen Zugängen bereit.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – persönlich, telefonisch oder per Video.